Bedeutsamer als dies sind hier die faktischen Unterschiede: Auslandschweizerinnen und -schweizer haben gegenüber ihrem Schweizer Kanton nur jene Bürgerpflichten, welche sie freiwillig eingehen. Die meisten von ihnen sind Doppelbürger und geniessen dementsprechend politische Rechte auch in ihrem Wohnsitzstaat;