47 hiervor). Mit einer Wahl der Ständeratsdeputation durch das Kantonsparlament würde nämlich das gesamte Elektorat eines Kantons auf eine indirekte Mitwirkung bei der Wahl der Ständeratsmitglieder beschränkt. Konsequent zu Ende gedacht würde dies bedingen, dass der Bund den Kantonen für den Fall, dass sie ihre Ständeräte durch das Parlament wählen lassen, vorschreiben müsste, dass sie den Auslandschweizern das Stimmrecht auch bei der Wahl des Kantonsparlaments einräumen, was die kantonale Organisationsautonomie noch viel intensiver aushöhlen würde.