Ein solcher Schritt wäre also eine radikale Praxisänderung. Seit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung (2000) hat die Bundesversammlung sämtliche total revidierten Kantonsverfassungen (von ZH, LU, FR, BS, SH, SG, GR, VD und NE) ausnahmslos gewährleistet, darunter namentlich auch jene, welche Auslandschweizerinnen und -schweizern bis heute kein kantonales Stimmrecht einräumen (LU, BS, SH, SG und VD). Dies spricht alles andere denn für eine zur Gewohnheit verdichtete Überzeugung, dass Auslandschweizer Bürgerinnen und Bürger das kantonale Stimmrecht «automatisch» besitzen würden.