Die wenigsten einschlägigen Verfassungsbestimmungen haben in den Ratsplena überhaupt zu Voten der Kommmissionsberichterstatter geführt, und kontroverse Debatten gab es hierzu schlicht keine (vgl. die Zusammenstellung in Anhang IV Tab. 14). 72. Dies ist insofern verständlich, als der Ständerat seit der Entstehung des schweizerischen Bundesstaates die Funktion hatte, im Bundesparlament die Abordnung der Kantone als Territorialkörperschaften (der – vgl. BV Art. 3 – bis heute für «souverän» erklärten Gliedstaaten) zu repräsentieren. Dies war der «historische Kompromiss» zwischen den im Sonderbundskrieg unterlegenen konservativen Föderalisten und den siegreichen Radikalen: