5 und 58 hiervor), und dies mit durchaus realitätsnahen Überlegungen. Die anschwellende Migration und die damit verbundene Entwicklung des europäischen Rechts mit der zunehmenden Einräumung kommunalen Wahlrechts für residierende Ausländerinnen und Ausländer, die schweizerischerseits umfassende Liberalisierung der brieflichen Stimmabgabe rund um den Erdball und die Entwicklung von Vote électronique sowie der weltweit fortschreitende Verzicht auf aktive Massnahmen gegen Mehrfachbürgerrechte – drei Viertel aller Auslandschweizerinnen und -schweizer besitzen gleichzeitig ein ausländisches Bürgerrecht – unterspülen im Gegenteil international zunehmend das national noch hochge-