15–18) kennen die Grundgesetze dieser Staaten vorreservierte Sitze für Auslandbürger. Überwiegend kennen Staaten diese Lösung, welche aktiv oder passiv von Kolonialismus und/oder Kriegen geprägt wurden oder wirtschaftlich bedingt eine ausgeprägt hohe Anzahl Emigranten aufweisen. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2014, Ausgabe vom 6. März 2014 28 Gutachten Bundeskanzlei VIII Die Antwort der Bundesverfassung zum Problem A Grundsätze der Verfassungsauslegung