HANGARTNER/KLEY erinnern daran, dass der Verfassungsvorentwurf 1977 den Kantonen das Auslandschweizerstimmrecht sogar verbieten wollte60, und ziehen als Fazit: «Das Stimmrecht der Auslandschweizer in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten ist wegen der in der Regel fehlenden Verbundenheit und Kenntnis der Verhältnisse und Abstimmungsgeschäfte noch problematischer als im Bund. Dies erklärt wohl, warum nur eine Minderheit von Kantonen es eingeführt hat.»61 59. POLEDNA62 vergleicht den Anteil der Bundesnormen und der kantonalen Regeln bei den Ständeratswahlen: