Daraus ergibt sich, dass der Ständerat unmittelbar oder mittelbar volksgewählt und damit direkt oder indirekt demokratisch legitimiert sein muss.»53 53. Auf der einen Seite darf selbst ein Staat, der das erste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK ratifiziert hat, auch vor dessen Art. 3 für die Verleihung des Stimmrechts den Wohnsitz im Wahlgebiet vorschreiben.54