jedoch über eine Amtszeitbeschränkung.»36 Zum gleichen Ergebnis gelangt ANDREAS KLEY bei der Auslegung von BV Art. 3937. 47. Dogmatisch besonders intensiv setzen sich HANGARTNER/KLEY38 unter Hinweis auf LOE- WENSTEIN39, HEGER, JAAG und MARTI mit den Schranken der kantonalen Organisationsautonomie bei den Ständeratswahlen auseinander: «Als gleichberechtigte Abteilung im Zweikammersystem des schweizerischen Bundesparlamentes ist er (sc.l. der Ständerat, wi) ein zentrales Parlamentsorgan. Die Wahl seiner Mitglieder sollte daher grundsätzlich den Anforderungen genügen, die im Verfassungsstaat an eine Parlamentswahl gestellt werden.»