Im erläuternden Bericht31wird dazu was folgt vermerkt: b. «Die meisten Rechtsvorschriften sehen als Bedingung die Staatsangehörigkeit vor. Jedoch zeichnet sich eine gewisse Entwicklung dahingehend ab, dass ansässigen Ausländern politische Rechte auf kommunaler Ebene gewährt werden entsprechend der Konvention des Europarates über die Beteiligung der Ausländer am öffentlichen Leben auf lokaler Ebene (STE 144). Daher wird empfohlen, das Wahlrecht auf lokaler Ebene nach einer gewissen Aufenthaltsdauer zu gewähren.