1. Das allgemeine Wahlrecht 1.1. Regel und Ausnahmen Das allgemeine Wahlrecht bedeutet im Prinzip, dass jeder Mensch wahlberechtigt und wählbar ist. Jedoch können oder müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden: … b. Bedingung der Staatsangehörigkeit: i. die Staatsangehörigkeit kann zur Bedingung gemacht werden; ii. es ist jedoch wünschenswert, dass Ausländer nach einer bestimmten Ansässigkeitsdauer die Wahlberechtigung auf lokaler Ebene erhalten.