b. zum Wählbarkeitsalter: Glarus limitiert die Wählbarkeit für den Ständerat als einziger Kanton auf Personen von maximal 65 Jahren9. c. zum Stimmzwang, der nurmehr im Kanton Schaffhausen10 im Gebrauch steht. d. zu den Staatsangehörigkeits-Voraussetzungen für die aktive Wahlteilnahme: Die Kantone Neu- enburg11 und Jura12 ermöglichen die aktive Teilnahme an der Ständeratswahl auch bestimmten lang niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern.