Umstritten blieb das Verhältnis zwischen der Rechtsgleichheit einerseits und der kantonalen Hoheit zur Regelung der Ständeratswahlen anderseits. Deshalb beauftragte die SPK-N die Verwaltung mit Schreiben vom 17. November 2011, in einem Rechtsgutachten abzuklären, wie die Bundesverfassung in diesem Punkt auszulegen sei. Zur Beantwortung der Frage sind alle einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung (Rz. 2), das kantonale Recht (Rzz. 3–11), ein Blick auf internationale Standards (Rzz. 12–25), die Entwicklung der Fakten (Rzz. 31–38) und die Auslegung der Bundesverfassung durch Praxis (Rzz. 39–45) und Doktrin (Rzz.