I Auftrag der SPK-N vom 28. Oktober 2011 1. An ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2011 beriet die SPK-N, ob sie einen Kommissionsvorstoss ausarbeiten wolle, mit dem durch Änderung von Art. 150 der Bundesverfassung (BV) die Kantone verpflichtet würden, ihre Auslandschweizer Stimmberechtigten auch an ihren Ständeratswahlen teilnehmen zu lassen. Aus der Kommissionsmitte wurde gefragt, ob dafür eine Änderung der Bundesverfassung nötig wäre, weil die Kantone niemanden unter ihren Stimmberechtigten von Wahlen ausschliessen dürften. Umstritten blieb das Verhältnis zwischen der Rechtsgleichheit einerseits und der kantonalen Hoheit zur Regelung der Ständeratswahlen anderseits.