BJ. Wo Gewissheit besteht, dass der Empfangsstaat eine solche Zustellung nicht akzeptiert, muss davon abgesehen und die Dokumente sind auf dem diplomatischen Weg zu übermitteln. Handelt es sich um einen Doppelbürger, besitzt der Adressat also auch die Staatsangehörigkeit des Empfangsstaates, muss ebenfalls von einer direkten Zustellung abgesehen werden.