Die Störung des Empfangsstaates durch die direkte Zustellung ist sehr gering währendem die Nähebeziehung des Entsendestaates zum Sachverhalt eher gross ist, da der Empfänger finanzielle Unterstützung ins Ausland bezieht bzw. Beiträge in eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung einbezahlt. Die im Bereich der freiwilligen AHV am häufigsten betroffenen Staaten (Brasilien, Thailand, Südafrika, Peru, Costa Rica, Argentinien, Neuseeland) sind Staaten, in welchen der Weg über die lokalen Behörden sehr lange dauert und unsicher ist und wo wohl keine Empfangsbestätigung erwartet werden kann. Zudem besteht mangels staatsvertraglicher Grundlage grundsätzlich keine Pflicht zur Rechtsund Amtshilfe.