Die Lösung von Jurisdiktionskonflikten muss stets über eine Interessenabwägung erfolgen.19 Kriterien einer Interessenabwägung sind die Nähe zum in Frage stehenden Sachverhalt, seine Wichtigkeit und die Störung des Empfangsstaates. Im Falle der Zustellung amtlicher Dokumente an eigene Staatsangehörige ist die Störung des Empfangsstaates eher gering wohingegen die Nähe zum Entsendestaat eher gross ist. International besteht zudem eine Tendenz, sogar die direkte Postzustellung von Dokumenten an Private jeglicher Nationalität nicht mehr per se als Verletzung der völkerrechtlich garantierten Souveränität zu betrachten.20