Allerdings, gegen die direkte Zustellung durch die Vertretung an Staatsangehörige des Entsendestaates darf kein Vorbehalt angebracht werden.15 Kann daraus gefolgert werden, dass die Zustellung von der Vertretung an eigene Staatsangehörige auch im vertragslosen Zustand erlaubt ist? Die Tatsache, dass gegen die Zustellung durch eine Vertretung an eigene Staatsangehörige kein Vorbehalt angebracht werden kann, lässt in der Tat darauf schliessen, dass die Mehrheit der Staaten diesen Zustellweg als zulässig betrachtete,16 sollten die Haager Übereinkommen doch die Zustellwege vereinfachen.17 Die Möglichkeit eines Vorbehalts gegen diese Art der Zustellung wäre also ein Rückschritt gewesen.