Es stellt sich die Frage, ob Zustellung auf dem «konsularischen Weg» heissen kann, dass Dokumente an eigene Staatsangehörige direkt, d.h. ohne Zwischenschaltung einer ausländischen Behörde, durch die Vertretung zugestellt werden dürfen? Infolge der steten Zunahme grenzüberschreitender Sachverhalte besteht ein praktisches Bedürfnis nach möglichst einfachen und effektiven Zustellwegen.4