1 Problem und Fragestellung Gemäss schweizerischer Rechtsauffassung ist die Zustellung1 eines amtlichen Dokuments eine hoheitliche Handlung. Aufgrund der Gebietshoheit der Staaten dürfen hoheitliche Handlungen grundsätzlich nicht auf fremdem Staatsgebiet vorgenommen werden. Der Hoheitsakt ist also vom Staat am Ort des Empfangs vorzunehmen (Rechts- oder Amtshilfe) oder durch ihn zu billigen (passive Duldung oder ausdrückliche Zustimmung).