Die Schweiz erhebt keine Einwände, wenn Vertretungen anderer Staaten in der Schweiz amtliche Dokumente direkt an Ihre eigenen Staatsangehörigen zustellen. Im in der Praxis besonders wichtigen Sozialversicherungsbereich fällt die Interessenabwägung deutlich zugunsten der Zulässigkeit der direkten Zustellung durch die Vertretung an Staatsangehörige des Entsendestaates aus.