Regeste: Infolge der steten Zunahme grenzüberschreitender Sachverhalte besteht ein praktisches Bedürfnis nach möglichst einfachen und effektiven Zustellwegen. Im Falle der Zustellung amtlicher Dokumente durch die Vertretung an Angehörige des Entsendestaates konfligiert das Personalitätsprinzip mit dem Territorialitätsprinzip. Solche Jurisdiktionskonflikte sind mittels Interessenabwägung zu lösen. In der Regel überwiegt der Anknüpfungspunkt der Personalhoheit des Entsendestaates. Die Schweiz erhebt keine Einwände, wenn Vertretungen anderer Staaten in der Schweiz amtliche Dokumente direkt an Ihre eigenen Staatsangehörigen zustellen.