Die vom Journalisten geforderten Angaben – welche Firmen erhielten in welchem Umfang Aufträge für welche Projekte – scheinen kaum geeignet zu sein, die Privatsphäre zu beeinträchtigen. Es ist in der Tat schwer vorstellbar, dass die Bekanntgabe, dass sie für bestimmte Projekte der Bundesbehörden Aufträge ausgeführt hat, zu einem Nachteil führen könnte. Im Gegenteil dürfte dies für eine Firma eine willkommene Werbung darstellen (vgl. Ziff. 2.1.4, zweitletzter Abschnitt).