Die Anfrage ist des Weiteren zu einem Zeitpunkt hängig, in dem der langjährige Direktor der Steuerverwaltung zurückgetreten ist, weil eine Administrativuntersuchung in seinem Amt schwerwiegende, bewusste und über längere Zeit erfolgte Verstösse gegen das Beschaffungsrecht festgestellt hat. Aufgrund dieser Vorkommnisse besteht zweifellos ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, dem das Gesuch des Journalisten dient. Es geht des Weiteren um Verträge, die der Staat mit Privaten abgeschlossen hat. Die Publikation von Firmennamen ist schliesslich zudem nach der genannten Ansicht der Lehre generell als unproblematisch einzustufen.