Unproblematisch ist zudem eine Publikation, bei welcher es nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls unwahrscheinlich ist, dass sie die Privatsphäre der betroffenen Person beeinträchtigt. Die Publikation der Namen von Dritten, denen die Durchführung bestimmter Aufträge übertragen wurde, wird von der Lehre im Übrigen generell als unproblematisch angesehen19. Der Journalist wünscht die Nennung der Firmen, die vom Bund Aufträge zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erhalten haben, also Personendaten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben stehen.