2 Rechtliche Beurteilung 2.1 Beurteilung des Zugangsgesuchs der Weltwoche 2.1.1 Zweck des Öffentlichkeitsgesetzes Das am 1. Juli 2006 in Kraft getretene Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung brachte für die Bundesverwaltung einen Wechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung zum Öffentlichkeitsprinzip. Einer der Gründe für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips war der Wille, damit ein zusätzliches, unmittelbares Instrument zur Kontrolle der Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen1. Das BGÖ soll insbesondere die Transparenz über die Tätigkeit der Verwaltung fördern.