Die Beratungsaufträge werden in der Staatsrechnung 2011 unter dem Budgetposten «Beratungsaufwand» ausgewiesen. Die Informationsbeauftragten der Departemente haben die Bundeskanzlei (BK) daraufhin gebeten, die Anfrage des Journalisten zu koordinieren und den Departementen eine Empfehlung zu deren Beantwortung abzugeben. Die BK kommt in ihrer Empfehlung vom 1. Juni 2012 zum Schluss, dass aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) dem Journalisten die gewünschten Auskünfte zu erteilen seien.