Eine Pflicht zur Aufbereitung bestehender Dokumente besteht nicht. Es ist aber zu prüfen, ob die Öffentlichkeit mit den von der Weltwoche gewünschten Angaben nicht aktiv informiert werden sollte. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2013, Ausgabe vom 18. September 2013 11 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz Inhaltsverzeichnis