es geht folglich nicht um ein wohlerworbenes Recht. Auch die Betriebsbewilligung selbst verleiht kein wohlerworbenes Recht, das man mit Berufung auf die Eigentumsgarantie geltend machen könnte. Folglich sind die wohlerworbenen Rechte im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie ohne Belang. cc. Hingegen ist der Gesetzgeber ganz allgemein verpflichtet, neues Recht, das in bestehende Vermögensinteressen eingreift, möglichst schonend einzuführen, indem er ein Übergangsrecht erlässt20. Das lässt sich aus der Bestandesgarantie ableiten.