Wohlerworbene Rechte sind vertragliche Ansprüche der Privaten gegenüber dem Staat, die sich aus Subventionen, Konzessionen oder Polizeibewilligungen herleiten können19. Unerlässliche Voraussetzung ist, dass solche Rechte ausdrücklich unwiderruflich erteilt wurden, sei es durch eine individuelle Zusicherung oder durch Gesetz. Weder aus dem Grundeigentum, auf welchem ein KKW steht, noch aus dem Eigentum an der Anlage selbst ergibt sich indessen ein Anspruch auf Erteilung einer Betriebsbewilligung; es geht folglich nicht um ein wohlerworbenes Recht.