Die Verkürzung der Laufzeit würde in diesem Fall als Massnahme der Anpassung an das neue Recht erscheinen. In dieser Hinsicht würde sich vorab die Frage stellen, ob mit dieser Massnahme zur Anpassung an das neue Recht wohlerworbene Rechte verletzt würden. Wohlerworbene Rechte sind vertragliche Ansprüche der Privaten gegenüber dem Staat, die sich aus Subventionen, Konzessionen oder Polizeibewilligungen herleiten können19. Unerlässliche Voraussetzung ist, dass solche Rechte ausdrücklich unwiderruflich erteilt wurden, sei es durch eine individuelle Zusicherung oder durch Gesetz.