Umweltschutz berufen11. In der Doktrin wird ferner betont, dass der Gesetzgeber bei der Frage, aus welchem öffentlichen Interesse die Eigentumsgarantie beschränkt werden kann, einen weiten Beurteilungsspielraum habe12. Insbesondere ist er beim öffentlichen Interesse der Gewährleistung der Sicherheit nicht an die – unter Umständen divergierenden – Meinungen von Fachleuten gebunden, muss diese aber immerhin in Betracht ziehen. 3. Die Wertgarantie bedeutet, dass bei Enteigungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, volle Entschädigung zu leisten ist (formelle und materielle Enteignung).