BGE 106 Ia 267, E. 3a). Deshalb ist das öffentliche Interesse für jedes Gesetz und für jede Verfügung immer wieder neu zu prüfen, und zwar im Zeitpunkt, in dem darüber entschieden wird. Nachdem die Katastrophe von Fukushima gezeigt hat, dass selbst ein hochindustrialisiertes und sicherheitsorientiertes Land Opfer eines Nuklearunfalls mit dramatischen Folgen werden kann, ist es mindestens vertretbar, heute den Akzent auf das öffentliche Interesse, nicht auf die Wirtschaftsfreiheit zu legen. Das gilt jedenfalls für die Lösung, bei der für jedes KKW eine individuelle Maximalfrist festgelegt würde.