Doch das angestrebte Ziel und die dahinter stehenden öffentlichen Interessen (Sicherheit, Schutz der Gesundheit und der Umwelt) sind ebenfalls von grossem Gewicht. Dass die öffentlichen Interessen, die der Nutzung der Kernenergie gegenüberstehen, bisher nicht als so gewichtig eingeschätzt worden sind, dass sie jene an der nationalen nuklearen Energieproduktion überwiegen, hindert den Gesetzgeber nicht, diese Interessen neu zu beurteilen und zu gewichten.