Man müsste aber auch bei dieser Lösung dartun können, dass das heutige Bewil- ligungs- und Aufsichtregime nicht genügt, um den Schutz der öffentlichen Interessen zu gewährleisten. Diese wäre dann schwierig zu begründen, wenn der Bau und Betrieb neuer KKW trotz vorzeitiger Stilllegung der bestehenden KKW erlaubt bliebe. In diesem Fall müsste dargetan werden, dass die bestehenden KKW per se ein höheres Sicherheitsrisiko darstellen als zukünftige KKW nach neuester Technologie.