b. Was das öffentliche Interesse betrifft, kann der vorzeitige Ausstieg aus der Kernenergie durch polizeiliche Interessen legitimiert werden. Genauer gesagt kann man den Schutz der öffentlichen Ordnung in Betracht ziehen; dieser schliesst unter anderem auch den Schutz der Sicherheit und Gesundheit mit ein5. Neben polizeilichen Interessen stricto sensu können auch andere öffentliche Interessen eine Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit rechtfertigen. Dazu gehören nach Rechtsprechung und Doktrin etwa der Umweltschutz und der Schutz des ökologischen Gleichgewichts6.