Die institutionelle Dimension der Wirtschaftsfreiheit ist Gegenstand von Art. 94 BV3. Diese Bestimmung legt die Grundlage für eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung, an die sich die Behörden grundsätzlich halten müssen. Das Erstellen und Betreiben von KKW ist eine wirtschaftliche Aktivität, die unter dem Schutz der Wirtschaftsfreiheit steht. Die Wirtschaftsfreiheit kann auf zweierlei Art begrenzt werden: durch Einschränkungen oder durch Abweichungen. Von Abweichungen spricht man, wenn Bundesbehörden oder kantonale Behörden in die freie Konkurrenz eingreifen und den Markt regulieren. Solche Abweichungen sind nur zulässig,