Ob dieses oder ein anders (ähnliches) Konzept tatsächlich geeignet sein könnte, die geltende Rechtsprechung zur Enteignung der nachbarrechtlichen Abwehransprüche erfolgreich abzulösen, müsste noch eingehend und umfassend geprüft werden. Angesichts der Unwegsamkeiten und rechtsstaatlichen Mängel der heutigen Rechtsprechung sowie der zumindest vorläufig zuversichtlich stimmenden Ansätze für eine mögliche gesetzliche Regelung scheinen sich zumindest weitere Abklärungen aufzudrängen. Dabei bleibt zumindest zu hoffen, dass diese einmal zu einer gesetzlichen Ordnung führen, die auch noch den für die Inkraftsetzung von neuem Recht erforderlichen politischen Konsens finden wird.