Es ist rechtsstaatlich nicht befriedigend, wenn tausende von Entschädigungsgesuchen zwar zwingend eingereicht, aber dann aus gebotenem Anlass sistiert werden müssen, bis sich die Rechtsprechung in dem ihr verbliebenen engen Rahmen und mit den gebotenen kleinen Schritten etwas weiter bewegt. Dazu kommt, dass dem Bundesgericht immer mehr die Rolle eines Gesetzgebers zugemutet oder aufgedrängt wird und Entscheidungen anstehen, die im demokratischen Meinungsbildungsprozess zu Stande gekommene gesetzliche Grundlagen erfordern würden.