Das Bedürfnis, mit Hilfe von heute fehlenden, eindeutigeren Rechtsgrundlagen greifbare Verhältnisse für die Beurteilung von «Immissionsansprüchen» gegenüber dem hoheitlich handelnden Gemeinwesen zu schaffen, wird immer stärker. Es ist rechtsstaatlich nicht befriedigend, wenn tausende von Entschädigungsgesuchen zwar zwingend eingereicht, aber dann aus gebotenem Anlass sistiert werden müssen, bis sich die Rechtsprechung in dem ihr verbliebenen engen Rahmen und mit den gebotenen kleinen Schritten etwas weiter bewegt.