3. Ergebnis Die Analyse der langjährigen Praxis zur (formellen) Enteignung des nachbarrechtlichen Abwehranspruchs von Art. 679/684 ZGB 253 und die daraus abgeleiteten Thesen 254 zeigen auf, dass die sorgfältig aufgebaute und dabei schrittweise den typischen Denkweisen des öffentlichen Rechts 255 zugänglicher gewordene Rechtsprechung 256 an Grenzen gestossen ist und kaum noch befriedigend weiter entwickelt werden kann.