2.6 Verjährung Das Problem der Verjährung besteht heute darin, dass der Beginn des Fristenlaufs an materielle Anspruchsvoraussetzungen geknüpft ist. Dies führt zusammen mit den Rechtsunsicherheiten bei der Auslegung der Kriterien der «Schwere» und insbesondere der «Unvorhersehbarkeit» dazu, dass im Einzugsgebiet der Flughäfen tausende von Entschädigungsgesuchen hängig und sistiert sind, um – je nach der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung – nicht an der Einrede der Verjährung zu scheitern 247.