2.5 Unvorhersehbarkeit Mit dem vorgeschlagenen Verzicht auf die Verknüpfung der Rechtsprechung mit dem privaten Nachbarrecht würde auch das Kriterium der Unvorhersehbarkeit wegfallen. Die Unvorhersehbarkeit ist eine zusätzlich mit einer zeitlichen Rangfolge 238 ausgeschmückte Weiterentwicklung der nachbarrechtlichen Begriffe der «Lage und Beschaffenheit» der Grundstücke und des «Ortsgebrauchs» 239, die von der Rechtsprechung zunehmend verselbständigt wurde 240. Die Anbindung an die Gewährung von Erleichterungen würde eine objektivere Beurteilung ermöglichen.