Entschädigungshöhe zu ermitteln wäre. Auch der Forderung nach einer einwandfreien gesetzlichen Grundlage 230 könnte gut entsprochen werden. Weil die Umweltschutzgesetzgebung einen gesetzlich verankerten 231 generellen Schutz vor lästigen oder störenden Immissionen verschafft, ist es nahe liegend, dass ein Entschädigungstatbestand dort Platz greift, wo der Schutzanspruch ausnahmsweise und im öffentlichen Interesse unterdrückt werden muss.