Es ist selbstverständlich, dass der Vorschlag in vielen Punkten noch zu konkretisieren und wohl auch umzugestalten wäre. Sodann wären auch eingehende Abklärungen zu den hier weitgehend ausser Acht gelassen wirtschaftlichen Auswirkungen einer derartigen Praxisänderung unerlässlich. Zu beachten ist auch, dass sich die Ansätze für eine Neuordnung auf die finanzielle Abgeltung von Immissionen beschränken. Damit bleiben die Aspekte der Bewilligung der Anlagen und ihres Betriebs unberücksichtigt, auch wenn sich daraus und den insofern offenen Fragen durchaus auch Auswirkungen auf die hier behandelten Fragen ergeben können.