• (8) Das Kriterium der «Unvorhersehbarkeit» erlaubt, doppelte Entschädigungen auszuschliessen, wenn Grundstücke in Kenntnis der auftretenden Immissionen zu einem reduzierten Preis erworben worden sind. Zudem können die für die Abgeltung der Immissionen aus dem Betrieb öffentlicher Werke benötigten öffentlichen Gelder in Grenzen gehalten werden. Dadurch werden aber auch immer wieder Ansprüche stark Betroffener und tatsächlich Geschädigter unterdrückt.