Grundlagen für die Entschädigungsbemessung bei formellen Enteignungen 213 nicht zu vermeiden. • (6) Das Kriterium der «Unvorhersehbarkeit» beachtet nicht, dass die Umweltschutzgesetzgebung Betroffenen unabhängig von der Vorhersehbarkeit eines Schadens grundsätzlich einen Anspruch auf die Vermeidung schädlicher oder lästiger Einwirkungen im Sinne von Art. 13 USG und damit auf die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte verschafft 214.