Damals hat das Bundesgericht die bisher durch Lärmimmissionen aus dem Betrieb von Strassen geprägte Rechtsprechung in einem eine Nationalstrasse betreffenden Entscheid 187 aus heutiger Sicht gleichsam im Sinne eines Vermächtnisses nochmals zusammengefasst. Seither hat es sich – soweit ersichtlich – in publizierten Entscheiden nur noch im Urteil Kriens 188 mit Immissionsenteignungen aus dem Betrieb von Infrastrukturanlagen befasst, die nicht den Fluglärm betreffen. Das in diesem Entscheid Gesagte ist dafür weitgehend verantwortlich.