Die parlamentarische Initiative Hegetschweiler 185, der am 4. Oktober 2002 Folge gegeben wurde, hat diese Problematik richtig erkannt. Die Arbeiten der eingesetzten Subkommission sind bis heute – soweit ersichtlich – noch nicht vollständig abgeschlossen. Es besteht deshalb auch (noch) kein Anlass, sich mit den von den Sachverständigen und der Subkommission diskutierten Vorschlägen eingehend auseinander zu setzen. Wesentlich scheint aber, dass Lösungen gefunden werden, die den Beginn des Fristenlaufs an (formale) Ereignisse knüpfen, die keine (umfassende) materielle Beurteilung der geltend gemachten Entschädigungsansprüche erfordern.