Störend wirkt dabei, dass der Grundeigentümer mit der Bejahung des Überflugs vom Nachweis der «Unvorhersehbarkeit» entbunden und damit gegenüber Nachbarn, die fast gleich betroffen sind, stark privilegiert wird, wobei die Vorhersehbarkeit der Immissionen zumindest bei der Entschädigungsbemessung zu berücksichtigen bleibt 176. Es ist denkbar, dass zwei Nachbarn, die ihre Häuser gleichzeitig erstellt haben, im Entschädigungsverfahren sehr unterschiedlich behandelt werden, obwohl die auftretenden Beeinträchtigungen weitgehend gleich sind.